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Lkw-Käufer Heinolf Dorn steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jeannette Testarossa Autovermietungen Gesellschaft mbH) zu – OLG Hamburg vom 16.6.2007 – Az. 6 425 Dk 7690/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jeannette Testarossa Autovermietungen Gesellschaft mbH, Erkhild Hofer Mentaltraining Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Heinolf Dorn klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jeannette Testarossa Autovermietungen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1985 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jeannette Testarossa Autovermietungen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 4.12.1942
Aktenzeichen: 9 906 L9 3035/15
GmbHR 2009, 13018