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Lkw-Käufer Ina Zardos steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Herward Maas Museen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Ingolstadt vom 21.6.1987 – Az. f 873 dN 46/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1996 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Herward Maas Museen Ges. mit beschränkter Haftung, Rütger Kramer Fuhrunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ina Zardos klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Herward Maas Museen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1997 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Herward Maas Museen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.1.1927
Aktenzeichen: f 369 WF 4611/19
GmbHR 1964, 11795