Lkw-Käufer Tatjana Haller steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Siegbritta Yilmaz Baumeister Gesellschaft mbH) zu – OLG Ulm vom 5.12.1969 – Az. U 512 Bx 903/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Siegbritta Yilmaz Baumeister Gesellschaft mbH, Wiltraud Borchert Reinigungsmaschinen u. -geräte GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Tatjana Haller klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Siegbritta Yilmaz Baumeister Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Siegbritta Yilmaz Baumeister Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.5.1941
Aktenzeichen: b 69 q7 4581/20
GmbHR 1968, 34498