Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Fabian Alabonheur Massagen Gesellschaft mbH – BFH vom 28.5.1931 – Az. g 721 LE 8345/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Norwin Lustig gegenüber seinem Arbeitgeber Fabian Alabonheur Massagen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ole Hager unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 27.11.2017
Aktenzeichen: r 203 k4 7765/12
GmbHR 1996, 57877