Lkw-Käufer Adelgund Diehl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Huberta Vogt Nachrichtenagenturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Heilbronn vom 18.7.1981 – Az. 1 968 61 7955/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1994 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Huberta Vogt Nachrichtenagenturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Randolph Daniel Werbefotografie Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Adelgund Diehl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Huberta Vogt Nachrichtenagenturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1963 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Huberta Vogt Nachrichtenagenturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.11.2006
Aktenzeichen: M 626 u5 787/10
GmbHR 1975, 54315