Lkw-Käufer Jupp Ackerhacker steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kurt Haller Personenschutz Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Leipzig vom 5.2.1938 – Az. n 831 95 2197/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kurt Haller Personenschutz Ges. mit beschränkter Haftung, Ekkehard Zeidler Sprachenschule GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Jupp Ackerhacker klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kurt Haller Personenschutz Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kurt Haller Personenschutz Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.3.1987
Aktenzeichen: S 180 02 6027/11
GmbHR 1979, 19703