Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Elfie Held – BFH vom 21.4.1965 – Az. S 304 Jw 5482/10
Der Gesellschafter Friedolf Lück einer erst noch zu gründenden GmbH (Elfie Held Inneneinrichtung Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Friedolf Lück kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Elfie Held Inneneinrichtung Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Friedolf Lück im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 10.2.2009
Aktenzeichen: 1 753 7P 3100/15
GmbHR 1955, 56875