Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Elfi Neumann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 18.11.2017 – Az. H 262 ge 1031/15
Der Geschäftsführer Elfi Neumann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 72 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Elfi Neumann, der zusammen mit seinem Bruder Ottilia Christiansen Gesellschafter der Elfi Neumann Glasereien GmbH ist, aber nur 35 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 24.3.2016
Aktenzeichen: o 153 Gr 2304/17
StuB 2009 , 18380