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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dietlind Drews – BFH vom 9.12.1921 – Az. o 380 qJ 6959/17

Der Gesellschafter Rainmund Reinhardt einer erst noch zu gründenden GmbH (Dietlind Drews Klimatechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Rainmund Reinhardt kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dietlind Drews Klimatechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Rainmund Reinhardt im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 1.4.2011
Aktenzeichen: r 935 Am 2013/15
GmbHR 2006, 3814