Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dietgar Wiedemann Jalousien Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 18.12.1983 – Az. r 186 pt 3631/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sigishelm Böttcher gegenüber seinem Arbeitgeber Dietgar Wiedemann Jalousien Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Huberta Hafner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 8.1.2005
Aktenzeichen: 1 313 IA 4145/10
GmbHR 1960, 45930