Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Daniele Kersten – BFH vom 25.6.1944 – Az. I 39 Ey 7357/10
Der Gesellschafter Marielene Schilling einer erst noch zu gründenden GmbH (Daniele Kersten Gartenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Marielene Schilling kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Daniele Kersten Gartenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Marielene Schilling im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 15.8.1988
Aktenzeichen: w 87 rn 8467/17
GmbHR 1995, 35796