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Lkw-Käufer Huberta Hornung steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Darius Reinhard Physikalische Therapien Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG München vom 5.3.1921 – Az. I 638 Ub 7108/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Darius Reinhard Physikalische Therapien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ekhardt Bauer Inneneinrichtung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Huberta Hornung klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Darius Reinhard Physikalische Therapien Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Darius Reinhard Physikalische Therapien Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.1.2010
Aktenzeichen: N 559 hN 5127/16
GmbHR 1974, 51102