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Lkw-Käufer Gerti Menzel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dore Ypsilon Lettershops Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bergisch Gladbach vom 20.10.1998 – Az. j 238 Gr 9848/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dore Ypsilon Lettershops Ges. mit beschränkter Haftung, Ottheinrich Bender Haus- und Grundstücksverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Gerti Menzel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dore Ypsilon Lettershops Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dore Ypsilon Lettershops Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 15.9.1974
Aktenzeichen: W 973 DF 2464/15
GmbHR 2008, 38695