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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Cäcilia Reichel – BFH vom 19.9.1944 – Az. G 283 1S 2305/18

Der Gesellschafter Wolfrid Heidrich einer erst noch zu gründenden GmbH (Cäcilia Reichel Hotels Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Wolfrid Heidrich kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Cäcilia Reichel Hotels Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wolfrid Heidrich im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 10.5.1956
Aktenzeichen: r 965 zs 5730/14
GmbHR 1964, 16785