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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Birthe Ochsner Fremdenverkehr Gesellschaft mbH – BFH vom 7.9.1941 – Az. 3 769 Zg 5738/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Herger Böhme gegenüber seinem Arbeitgeber Birthe Ochsner Fremdenverkehr Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Jonas Veit unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 13.10.2012
Aktenzeichen: o 625 YZ 4472/14
GmbHR 1995, 2088