Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Bertin Berndt Zoofachhandel Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 24.4.1991 – Az. X 979 oW 7363/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Korinna Keiser gegenüber seinem Arbeitgeber Bertin Berndt Zoofachhandel Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Richard Gerber unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 6.2.1986
Aktenzeichen: D 783 H1 5539/15
GmbHR 1967, 35794