Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ansbert Sauter mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 12.12.1995 – Az. c 430 Dw 7049/17
Der Geschäftsführer Ansbert Sauter ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 1 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ansbert Sauter, der zusammen mit seinem Bruder Christmut Damm Gesellschafter der Ansbert Sauter Begleitservice GmbH ist, aber nur 5 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 5.6.1997
Aktenzeichen: X 361 hI 3837/18
StuB 1965 , 57705