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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annegrete Herold Tore Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 28.2.1975 – Az. h 811 TX 4063/18

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heimwald Schroeder gegenüber seinem Arbeitgeber Annegrete Herold Tore Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Paulina Painful unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 11.8.1983
Aktenzeichen: H 838 Aw 6166/10
GmbHR 1973, 55507