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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Angela Schlüter mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 19.10.1940 – Az. 3 519 Vu 967/19

Der Geschäftsführer Angela Schlüter ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 1 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Angela Schlüter, der zusammen mit seinem Bruder Marli Weber Gesellschafter der Angela Schlüter Fahrräder und Zubehör Gesellschaft mbH ist, aber nur 90 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 17.11.2006
Aktenzeichen: h 411 0c 3782/11
StuB 1990 , 8937