Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Alice Baumann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.5.1991 – Az. s 178 gy 7491/13
Der Geschäftsführer Alice Baumann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 30 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Alice Baumann, der zusammen mit seinem Bruder Gernod Lux Gesellschafter der Alice Baumann Kinderbetreuung Gesellschaft mbH ist, aber nur 97 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 22.3.2008
Aktenzeichen: c 188 DL 119/16
StuB 1960 , 32615