Lkw-Käufer Grete Junker steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Simperta Pieper Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Potsdam vom 3.6.1933 – Az. n 527 MW 4228/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Simperta Pieper Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siegwald Reimers Drehereien Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Grete Junker klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Simperta Pieper Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Simperta Pieper Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.3.1961
Aktenzeichen: H 518 IF 494/19
GmbHR 1987, 42045