Dieser Artikel behandelt das Ereignis â zu anderen Bedeutungen siehe Hochzeit (Begriffsklärung).
Hochzeitspaar im Standesamt (Märchenvilla Eberswalde, 2005)
Vornehme Hochzeitsgesellschaft (Gemälde von Wolfgang Heimbach, 1637)
Die EheschlieÃÂung â auch Hochzeit, Heirat, Vermählung oder Trauung â umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine EheschlieÃÂung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die RechtmäÃÂigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als ÃÂbergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe).
Im Artikel fehlen noch folgende wichtige Informationen: Leider so gar nichts über Hochzeiten auÃÂerhalb des christlich geprägten europäischen Raumes. Wie heiraten Hindus, Buddhisten, Daoisten? Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.
Inhaltsverzeichnis
1 Wortgeschichte
2 Geschichte
2.1 Antike
2.1.1 Rom
2.1.2 Judentum: Biblische und Talmudische Zeit
2.1.2.1 Verlobung
2.1.2.2 Heirat
2.1.3 Germanen
2.1.3.1 Muntehe
2.1.3.2 Weitere Eheformen
2.1.3.3 Die Wörter Braut und Bräutigam
2.1.4 Frühchristentum
2.1.4.1 Pro Zölibat
2.1.4.2 Pro Ehe
2.1.4.3 Fortbestehen der traditionellen Gebräuche
2.1.4.4 Entstehung des christlichen Traurituals
2.2 Mittelalter
2.2.1 Christentum
2.2.1.1 Fortentwicklung der Muntehe
2.2.1.1.1 Das Wort Heirat
2.2.1.2 Kirchenrechtliche Perspektive: die Ehe als contractio und consummatio
2.2.1.3 Vorgeschichte der Verkirchlichung der Trauung
2.2.1.4 Sakramentalisierung der Ehe
2.2.1.5 Fortentwicklung des christlichen Trauritus
2.2.1.5.1 Brauttortrauung
2.2.1.5.2 Aufgebot
2.2.1.5.3 Sonderform: Trauung per Stellvertreter
2.2.1.6 Die Wörter Vermählung und Hochzeit
2.3 Neuzeit
2.3.1 Christentum: Dekret Tametsi und Verkirchlichung der Trauung
2.3.2 EheschlieÃÂung in der protestantischen Kirche
2.3.3 Kirchliche EheschlieÃÂung und Zivilehe
2.3.4 Zivile EheschlieÃÂung in der Moderne
2.3.5 Gegenwartstrends
2.3.5.1 Verhältnis der EheschlieÃÂung zur Begründung der Partnerschaft
2.3.5.2 Kirchliche Trauung als Zusatzoption
2.3.5.3 Sprachregelungen
3 EheschlieÃÂungen im christlich geprägten Raum
3.1 Trauung
3.1.1 Kirchliche Trauung
3.1.1.1 Römisch-katholische Kirche
3.1.1.2 Protestantismus
3.1.1.3 Orthodoxe Kirchen
3.1.2 Kirchliche Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
3.1.3 Standesamtliche Trauung
3.1.4 Freie Trauung
3.1.5 Situation auÃÂerhalb des deutschsprachigen Raumes
3.2 Säkulare Bräuche im christlich geprägten Kulturraum
3.3 Hochzeitsjubiläen
4 EheschlieÃÂungen auÃÂerhalb des christlichen Kulturraums
4.1 Islamische Hochzeitstradition
4.2 Neuzeitliches Judentum
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Wortgeschichte
Während die Wörter Braut und Bräutigam bereits im Frühmittelalter nachweisbar sind, erschienen die Wörter Heirat, Vermählung und Hochzeit erst im Hochmittelalter. Erst im 21. Jahrhundert entstand die Begrifflichkeit âÂÂVerpartnerungâ (in einer Eingetragenen Partnerschaft).
Geschichte
Antike
In Griechenland und Rom wurde die Ehe als eine hauptsächlich zivilrechtliche Angelegenheit angesehen. Ein Register, in dem EheschlieÃÂungen eingetragen wurden, gab es nicht. Ehen wurden zwischen Familien bzw. deren Oberhäuptern (pater familias) ausgehandelt.[1] Die Frau ging in den Haushalt des Bräutigams über und bekam â als durchaus bedingtes Geschenk an die Familie des Bräutigams â eine Mitgift, die unter anderem ihr Auskommen sichern und sicherstellen sollte, dass sie dort gut behandelt wurde.[2]
Altgriechische Darstellung eines Hochzeitswagens
Im attischem Recht wurden zwei Formen der EheschlieÃÂung unterschieden: die gewöhnliche Verheiratung einer jungen Frau (á¼ÂóóàîÃÂõùÃÂ, enguesis) und die Verheiratung einer Witwe, die, um der Familie das Erbe zu erhalten, einen Verwandten des Verstorbenen heiraten sollte (á¼ÂÃÂùôùúñÃÂïñ, epidikasia).[3] Die EheschlieÃÂung bestand aus einer Abfolge von mehrheitlich rein weltlichen Zeremonien:[4] Jeder rechtsgültigen Ehe musste eine feierliche Verlobung vorangehen, bei der auch über die Mitgift (ÃÂÃÂÿïþ, proÃÂx; ÃÂõÃÂýî, phernÃÂ) verhandelt wurde. Vor der Vermählung, die meist im Ehemonat Gamelion stattfand, wurden den Schutzgöttern der Ehe â besonders Zeus, Hera und Artemis â Opfer dargebracht, danach mussten sowohl Braut als auch Bräutigam sich einem rituellen Brautbad (ûoàÃÂÃÂoÃÂóÃÂoÃÂ, loutrophoros) unterziehen. Am eigentlichen Hochzeitstage wurde im Elternhaus der Braut ein Hochzeitsmahl (øoïv÷ óñüùxî, thÃÂvi gamixÃÂ) ausgerichtet. Bei Einbruch der Dunkelheit führte der Bräutigam die Braut dann auf einem von Pferden gezogenen Wagen heim, dem eine Prozession der Freunde und Familien folgte; in anderen Darstellungen bewegte sich der ganze Festzug zu FuÃÂ.[5] Im Hause der Schwiegereltern wurde die Braut von der Schwiegermutter empfangen, erhielt symbolträchtige Speisen und entschleierte sich im Thalamos des Hauses erstmals vor ihrem neuen Gatten. Die beiden folgenden Tage waren für die Entgegennahme von Hochzeitsgeschenken bestimmt.[6]
Rom
Zeitgenössische Darstellung einer römischen Trauzeremonie
â Hauptartikel: Ehe im Römischen Reich
â Hauptartikel: Hochzeit (römische Antike)
Im Römischen Reich war eine EheschlieÃÂung nur dann mit einem Vertrag verbunden, wenn eine Mitgift übergeben werden sollte. Auch eine Zeremonie war nicht zwingend vorgeschrieben.[7] Wenn sie aber stattfand, ging der EheschlieÃÂung wie in Griechenland eine Verlobung voran, bei der Geschenke ausgetauscht und die Mitgift vereinbart wurden. Der Vertrag wurde mit einem formellen Kuss (osculum) besiegelt.[8] Aulus Gellius erwähnt im 2. Jahrhundert in seinem einzigen überlieferten Werk Noctes Atticae den Brauch, dass die Braut vom Bräutigam einen Verlobungsring empfängt.[9]
Am Tage der eigentlichen EheschlieÃÂung wurde der Ehevertrag unterzeichnet. Das Protokoll für die begleitenden Feierlichkeiten war an die griechische Tradition angelehnt und sah unter anderem ebenfalls eine Prozession (Heimführung bzw. Heimholung der Braut, domum deductio[10]) und ein groÃÂes Festmahl vor. Römische Bräute trugen eine weiÃÂe Tunika recta und eine komplizierte Frisur aus aufgesteckten Zöpfen (Tutulus).[11] Darüber lag ein möglicherweise gelborangefarbener oder roter Schleier (flammeum, auch: maforte, mavorte[12]), der Tunika und Kopf, nicht aber das Gesicht bedeckte.[13] Bei Catull heiÃÂt es: âÂÂKommâÂÂ, die Blüte des lieblichen Majorans um die StirnâÂÂ, in der Linken den strahlenden Hochzeitsschleier, den weiÃÂen Fuàin der goldâÂÂnen SandaleâÂÂ.[14]
Judentum: Biblische und Talmudische Zeit
Im Judentum ist der Zweck der Ehe â Gefährtenschaft des Paares â sowohl im Talmud als auch in der Tora (Genesis 2,7âÂÂ24 EU, Prediger 4,9âÂÂ12 EU) festgeschrieben.[15] Die Vorgehensweise für eine Heirat ist in der Mischna festgelegt, die zur Tora gehört. Als mündliche ÃÂberlieferung war die Mischna vermutlich bereits vor dem babylonischen Exil (597âÂÂ539 v. Chr.) entstanden; ihre heutige Schriftform erhielt sie im frühen 3. nachchristlichen Jahrhundert.[16]
Verlobung
Die EheschlieÃÂung gliedert sich nach der Mischna in zwei Stufen: Verlobung und Heirat. Am Vorabend der Verlobung unterzogen sich Mann und Frau unabhängig voneinander einem rituellen Bad (Mikwe).[17] Die Verlobung (qidduschin, erusin), deren Einzelheiten im Traktat Qidduschin geregelt sind, war eine in erster Linie rechtliche Transaktion, durch welche die Braut mit ihrem Einverständnis für ihren Bräutigam âÂÂbereitgestelltâ und dem Verbot von Ehebruch und verschiedenen weiteren Handlungen (arayot, entsprechend 3. Mose 18 EU; mamzerut, entsprechend 5. Mose 23,2 EU u. a.) unterworfen wurde.[18] Dem Wortlaut des Traktats entsprechend kann die Verlobung auf dreierlei Weisen erfolgen: durch ein Geldgeschenk an die Frau, durch eine schriftliche Absichtserklärung an die Frau oder durch sexuellen Verkehr; die letztere Möglichkeit wurde durch die Rabbiner später verworfen.[19] Erst in nachtalmudischer Zeit wurde es üblich, dass der Mann der Frau bei der Verlobung anstelle des Geldes einen unverzierten goldenen Hochzeitsring gab; in einigen Regionen, etwa in Jemen und in Aleppo, steht im Zentrum der Verlobung noch heute die ÃÂbergabe einer symbolischen Münze.[20] Von der Talmudischen Zeit (324âÂÂ638 n. Chr.) bis ins Hochmittelalter wurde im Rahmen der Verlobung auch der Ehevertrag (ketubba) unterschrieben und verlesen, in dem die Pflichten des Mannes sowie die finanzielle Absicherung der Frau im Falle einer Scheidung oder Witwenschaft geregelt waren.[21]
Heirat
Nach der Verlobung sollte der Mann sich etwa ein Jahr lang entweder dem Torastudium widmen oder die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Unterhalt seiner künftigen Familie schaffen; die Braut sollte ihre Aussteuer anfertigen.[22] Erst danach folgte die Heirat (nisu’in, nissuin), nach der das Brautpaar auch sexuelle Beziehungen aufnehmen durfte. Die Liturgie begann mit den âÂÂSieben Segnungenâ (sheva brachot, Traktat Ktubbot), die in der Talmudischen Zeit für Braut und Bräutigam getrennt vorgenommen wurden.[23] Die Verwendung der Chuppa, des noch heute gebräuchlichen Traubaldachins, ist im Traktat Gittin zwar erwähnt, fand in den jüdischen Trauritus aber frühestens im Mittelalter Eingang.[24] Auch die Anwesenheit und Mitwirkung eines Rabbis war vor dem 14. Jahrhundert nicht erforderlich.[23] Einige Elemente der jüdischen Trauliturgie sind dagegen sehr alt, darunter der Brauch, dass der Bräutigam das Gesicht der Braut mit einem Schleier bedeckt (bedeken, hinuma; 1. Mose 24,64âÂÂ65 EU, Traktat Ktubbot 17b),[25] und das Zerbrechen eines Weinglases (Traktat Brachot 5:2), das die Brautleute auch auf dem Höhepunkt ihres persönlichen Glücks an die Zerstörung des Jerusalemer Tempels (586 v. Chr.) gemahnen soll.[26]
Wie in Griechenland und Rom war auch im Judentum eine Brautprozession üblich; wenn der Bräutigam die Braut in der Nacht heimführte, erleuchteten die Teilnehmer den Festzug mit ÃÂllampen und Fackeln.[27] Das christliche Neue Testament belegt diese Praxis der Prozession mit dem Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen (Matthäus 25,1-13 EU)[23] und ergänzt, dass das Hochzeitsfest endete, wenn der Bräutigam die Festgesellschaft verlieÃÂ.[28]
Germanen
Hochzeit bei den Germanen (Jean-Pierre Saint-Ours, 1787)
Muntehe
â Hauptartikel: Muntehe
Bei den germanischen Völkern bildete die Muntehe die normale Form der EheschlieÃÂung. Die Ehe wurde zwischen dem Bräutigam und dem Muntwalt der Braut (z. B. dem Vater) vereinbart. Um die personalrechtlichen Gewaltverhältnisse der Familie über die Braut (Muntgewalt), die im germanischen Recht eine groÃÂe Rolle spielten, abzulösen, gab der Bräutigam einen Muntschatz (dos). Wie in vielen Teilen der antiken Welt gliederte die EheschlieÃÂung sich auch bei den Germanen in Verlobung (desponsatio) und Trauung (traditio puellae). Voraus ging die Brautwerbung.[29]
Im Zentrum der Verlobung stand der Abschluss eines rechtsförmlichen Vertrages, mit dem der Muntwalt sich verpflichtete, dem Bräutigam die Braut samt der Muntgewalt zu übertragen; der Bräutigam leistete vom Muntschatz mindestens eine Anzahlung; die Braut verpflichtete sich zur Treue gegenüber dem Verlobten.[30]
Die Trauung fand im Kreise der Verwandten statt und bestand aus einer Reihe von rechtsförmlichen Handlungen (Kniesetzung, FuÃÂtritt, Handergreifung).[31] Für das öffentliche Sichtbarwerden der EheschlieÃÂung sorgte anschlieÃÂend die Heimführung der Braut im feierlichen Zug von Brautmännern und Brautjungfern in das Haus des Bräutigams. Den Abschluss bildete ein festliches Gelage (Brautbier).[32][33]
Eine Heirat nach germanischer Tradition wird im Nibelungenlied (ca. 1230) erwähnt, wo Siegfried Kriemhild âÂÂnach der Sitteâ heiratet, indem er sie in den Arm nimmt und küsst.[34]
Weitere Eheformen
Neben der Muntehe kannten die germanischen Gesellschaften unter anderem die Friedelehe; nachweisen lässt diese sich etwa bei merowingischen Königen und bei Karl dem GroÃÂen.[35] Von der Muntehe wird die Friedelehe herkömmlich dadurch unterschieden, dass sie allein aufgrund der ÃÂbereinstimmung der Gatten zustande kam, also auch ohne Konsentierung durch Angehörige der Frau. Die einzige Zuwendung, die die Friedel vom Bräutigam erhielt, war die Morgengabe.[36]
Die Wörter Braut und Bräutigam
Erst in althochdeutscher Zeit sind die Substantive brût (Braut: die Neuvermählte am Tag der Hochzeit; Schwiegertochter; junge Frau, Ehefrau) und brûtigomo (Bräutigam: der Neuvermählte am Tag der Hochzeit; Freier) nachgewiesen.[37] Vergleiche mit anderen Sprachen haben jedoch ergeben, dass bereits in germanischer Zeit Wörter wie brà «di- und brà «digumà Â- existiert haben müssen.[38]
Frühchristentum
Murillo: Die Hochzeit zu Kana (um 1672)
Die christliche Heiratstradition mit ihrer Zweigliederung von Verlöbnis und Hochzeit hat sich aus der jüdischen Tradition entwickelt. Die Hochzeit zu Kana, die im Neuen Testament eine herausragende Position einnimmt, weil Jesus von Nazareth hier sein erstes Wunder vollzogen hat, war eine jüdische Hochzeit gewesen.[39] Auch unter den Jüngern waren Verheiratete gewesen, darunter Simon Petrus (Matthäus 8,14âÂÂ15 EU).
Pro Zölibat
Die Position der Alten Kirche zur Ehe war äuÃÂerst zwiespältig. Einerseits standen die frühen Christen in der jüdischen und römischen Tradition, andererseits jedoch räumten sie, dem überlieferten Vorbild ihres Religionsstifters und dessen Täufers Johannes entsprechend, im Hinblick auf das bereits zu den eigenen Lebzeiten erwartete Reich Gottes dem Zölibat einen hohen Stellenwert ein und sahen die Ehe nur als nachrangige Alternative für solche Gläubige, denen sexuelle Entsagung nicht möglich sei (1 Kor 7,6âÂÂ9 EU).
Jesus selbst verwendete zwar Gleichnisse aus dem Themenkreis der Hochzeit (Vom groÃÂen Abendmahl, Ehrenplätze bei der Hochzeit, Von den klugen und törichten Jungfrauen) und als die Pharisäer ihn zu seiner Position zur Ehe befragten, verwies er sie auf 1. Mose 2,24 EU, wonach Frau und Mann von Gott zusammengefügt und ein untrennbares Fleisch seien (Markus 10,5âÂÂ9 EU). Gleichzeitig predigte er aber Weltabkehr und forderte die, die ihm nachfolgen wollten, dazu auf, sich von ihren Frauen und Kindern abzuwenden (Lukas 14,26 EU).
Im 1. Korintherbrief schrieb Paulus: âÂÂDemnach, welcher verheiratet, der tut wohl; welcher aber nicht verheiratet, der tut besser.âÂÂ[40] Um 160 n. Chr. entstand die Bewegung der Montanisten, im frühen dritten Jahrhundert formulierte Tertullian in seiner Schrift De exhortatione castitatis umfassende Anweisungen für ein keusches Leben,[41] und um 320/325 gründete Pachomios die ersten christlichen Klöster. Basilius von Ancyra (â um 365) kritisierte in seiner Schrift De virginitate die in der frühen christlichen Gemeinschaft offenbar verbreitete Praxis der Selbstkastration.[42]
Pro Ehe
Gegen die Eheablehnung in den urchristlichen Gemeinden regte sich bereits früh Widerspruch, so etwa im Ersten Clemensbrief, den der römische Bischof Clemens am Ende des ersten nachchristlichen Jahrhundert an die Gemeinde in Korinth schrieb; darin kritisierte er diejenigen, die mit ihrer Enthaltsamkeit prahlen, und erinnerte daran, dass Gott Mann und Frau zu dem Zwecke geschaffen habe, dass sie fruchtbar sein und sich mehren mögen (1. Mose 9,1 EU).[43] Tertullian (â nach 220) bezeichnete bestimmte seiner christlichen Zeitgenossen, die das Heiraten abschaffen wollten, als Häretiker.[44] Um das Jahr 400 kritisierte Johannes Chrysostomos in seiner Schrift De virginitate liber diejenigen seiner Zeitgenossen, die die Ehe verbieten wollen, und wies auf, dass letztere die âÂÂWogen der Begierlichkeitâ aufnehme und den Gläubigen dadurch âÂÂvorzüglich Ruhe und Schutzâ gewähre.[45]
Fortbestehen der traditionellen Gebräuche
Spezielle christliche Traurituale spielten in der Antike zunächst aber nur eine geringe Rolle, auch Christen nahmen die Möglichkeit nur gelegentlich wahr.[46] Die kirchliche Trauung waren nicht verpflichtend, und noch im Jahre 866 hat Papst Nikolaus I. ausdrücklich festgestellt, dass der Verzicht auf kirchliche Feierlichkeiten und Segnungen keine Sünde darstellen.[47]
Bis in die Renaissance hinein heirateten die weitaus meisten Paare gewohnheitsrechtlich, den jeweiligen lokalen Gesetzen, Gebräuchen und Traditionen entsprechend und ohne jede kirchliche Mitwirkung.[48] Viele Ehen kamen gänzlich formlos und ohne Zeugen einfach dadurch zustande, dass der Mann auf seine Frage, ob die Frau ihn heiraten wolle, von ihr eine positive Antwort erhielt.[49] Die abwertende Bezeichnung âÂÂWinkeleheâ (auch: Matrimonia clandestina) kam erst auf, nachdem die römische Kirche die EheschlieÃÂung zu monopolisieren suchte und die Vorgehensweise ächtete, bestrafte und in die Heimlichkeit drängte.[50]
Entstehung des christlichen Traurituals
Einer der frühesten Hinweise auf die Liturgie einer christlichen EheschlieÃÂung findet sich bei Tertullian, der von einer Abfolge von Trauung, Eucharistie und Einsegnung (benedictio nuptiarum) berichtet.[51] Aus dieser grundlegenden Liturgie entwickelten sich später die Brautmesse und zahlreiche Segnungsbräuche, die zunächst ganz uneinheitlich gehandhabt wurden.[46]
Chrysostomos, dem besonders an der ÃÂberwindung der heidnischen Bräuche gelegen war, orientierte sich bei seiner Suche nach Vorbildern am Alten Testament bzw. der Heirat von Rebekka und Isaak (1. Mose 24 EU): âÂÂsiehe, wie dort nirgends eine diabolische Pompa [= Brautzug], nirgends Cymbeln, Flöten, Chortänze, satanische Convivien [= Gastmähler] und mit jeglicher Unanständigkeit angefüllte Schmähreden sich zeigen; dagegen herrscht aller Anstand, alle Weisheit, alle MäÃÂigung!âÂÂ[52] Brautschleier und Brautring waren bereits bei den Römern üblich gewesen. Belege dafür, dass die Christen diese Bräuche übernahmen, finden sich bezüglich des Schleiers (velamen sacerdotale) erstmals bei Ambrosius (â 397),[53] und bezüglich des Brautringes bei Isidor (â 636).[54] Den Schleier deutete Isidor als einen Ausdruck der Bescheidenheit der Braut und ihrer Unterordnung unter den Willen des Mannes.[55] Das erste Sakramentar, das ausdrücklich die Kommunion des Brautpaares vorsah, war das Sacramentarium Gelasianum (um 750).[55] Als Schriftlektionen sind im Liber Comicus Toletanus Teplensis (zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert) angegeben: Jeremia 29,5âÂÂ7 EU, 1. Korinther 7,1âÂÂ14 EU, Matthäus 19,3âÂÂ6 EU und Johannes 2,1âÂÂ11 EU.[55]
Mittelalter
Christentum
Fortentwicklung der Muntehe
Die bereits in germanischer Zeit verbreitete Muntehe bestand im Mittelalter weiter fort, und unter der kirchlichen Einflussnahme drängte seit dem 8. Jahrhundert die âÂÂdotierte Munteheâ alle daneben noch bestehenden Eheformen mehr und mehr zurück.[56] Während die Brautgabe in germanischer Zeit meist an die Sippe bzw. den Muntwalt der Braut gezahlt wurde, war bei der Dotalehe die Braut selbst die Empfängerin; im Falle einer Witwenschaft diente die Gabe ihr nun als wirtschaftliche Absicherung.[57]
Vermutlich im Frühmittelalter entstand im germanischen Recht das Konzept des Beilagers, das allerdings erst im Hochmittelalter verschriftlicht wurde, im deutschsprachigen Raum etwa im Mühlhäuser Reichsrechtsbuch (1224/1231). Der Geschlechtsverkehr des Paares in der Hochzeitsnacht wurde somit bereits vor der Christianisierung der Ehe ein konstitutiver Teil der Hochzeit.[58] Nach der Brautnacht erhielt die Frau vom Manne die Morgengabe, durch die sie als rechtmäÃÂige Ehefrau ausgezeichnet wurde.[32] Der Brauch der Morgengabe stammte von der Praxis der Friedelehe her, wurde dann aber auch für die Muntehe üblich, wo die Gabe zur dos hinzutrat.[59]
Das Wort Heirat
Das anhand von Sprachvergleichen rekonstruierte germanische Wort für die Hausgemeinschaft war hëwa-*; in althochdeutscher Zeit entstand daraus das Verb hëwen* und im Mittelhochdeutschen schlieÃÂlich hîwe, hîje, hîe. Bis ins Hochmittelalter sind dies die einschlägigen Verben, mit denen die Heirat bezeichnet werden. Bereits im Althochdeutschen entstand daneben das Kompositum hërÃÂt, dessen zweiter Bestandteil rÃÂt
soviel wie âÂÂZurüstungâÂÂ, âÂÂEinrichtungâÂÂ, âÂÂStiftungâ bedeutet.[60] Zunächst bezeichnete mittelhochdeutsch der hîrât (maskulinum) den geordneten[61] ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die EheschlieÃÂung und Vermählung.[62][63] Nach anderer Quelle bezog das Wort sich auf die Heimführung (ahd. heimleiti) der Braut, die seit der germanischen Zeit unabhängig von der Eheform den rituellen Kern aller EheschlieÃÂungen bildete.[33]
Noch in Luthers Bibelübersetzung (1545) kommt das Substantiv Heirat nicht, das Verb heiraten nur gelegentlich vor (1. Korinther 7,38 LUT); daneben verwendet Luther auch das Verb ehelichen (1. Mose 25,7 EU, Sprüche 30,23 EU).
Kirchenrechtliche Perspektive: die Ehe als contractio und consummatio
Die kirchenrechtliche Regelung der EheschlieÃÂung erfolgte in vielen Einzelschritten: zunächst durch die auf Konzilien verabschiedeten Canones, die im Hochmittelalter dann zum Corpus Iuris Canonici zusammengefasst wurden.
contractio
Die Ehe hat im Christentum Vertragscharakter, ein Konzept, das aus dem römischen Recht übernommen wurde und von Kirchenvätern wie Augustinus und Chrysostomos bereits in der Antike für das Christentum adaptiert wurde. Als praktische Folge ergab sich für die EheschlieÃÂung nicht nur die Konsenserfordernis, sondern auch die Formfreiheit.[64] Selbst nach der Sakramentalisierung der Ehe gingen die römischen Theologen davon aus, dass die Brautleute sich das Sakrament selbst spenden und der Priester nur ein qualifizierter Zeuge sei.[65] Verlöbnis und Ehe kommen grundlegend dadurch zustande, dass beide Brautleute der Vermählung zustimmen.[66] Das von Bräutigam und Braut gegebene Jawort bildet seitdem den Mittelpunkt des christlichen Trauritus.[67]
consummatio
â Hauptartikel: Vollzug der Ehe
Die Haltung der Kirche zum Vollzug der Ehe hat sich im Laufe der Jahrhunderte durchaus gewandelt. So beschloss das vierte Konzil von Karthago (398) noch: âÂÂBräutigam und Braut sollen, um den Segen des Priesters zu empfangen, von ihren Eltern oder von Brautjungfern (Brautführern) geleitet werden und nach Empfang des Segens aus Ehrfurcht vor demselben die erste Nacht in der Jungfräulichkeit verharren.âÂÂ[68]
Eine Ehe, welche unter Christen immer als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität verstanden wurde, wurde durch contractio (Ehevertrag, Eheversprechen) und consummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Damit hatten sich die Brautleute das Ehesakrament gespendet. Weil der Vollzug zur Rechtsgültigkeit der Ehe erforderlich war, wurde er bisweilen unter Zeugen vorgenommen oder durch âÂÂBeweiseâ dokumentiert.[69] Im Allgemeinen galt aber die widerlegbare rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bräutigam seine Braut âÂÂheimführteâ und zu sich nahm. Da eine Scheidung undenkbar war, konnte die Ehe nur aufgelöst werden, wenn das Fehlen einer Voraussetzung bei der EheschlieÃÂung nachzuweisen, die Ehe also von vornherein ungültig gewesen war (vgl. Ehenichtigkeit). Ansonsten war zwar eine âÂÂTrennung von Tisch und Bettâ möglich, die Wiederheirat der getrennten Partner mit einem neuen Partner aber ausgeschlossen.
Vorgeschichte der Verkirchlichung der Trauung
Zu den ersten Autoren, die eine Verchristlichung der EheschlieÃÂung forderten, zählt der apostolische Vater Ignatius von Antiochien, der im zweiten Jahrhundert in seinem Brief an Polykarp von Smyrna schrieb: âÂÂEs gehört sich, dass Bräutigam und Braut mit GutheiÃÂen des Bischofs die Verbindung eingehen, damit die Ehe sei im Sinne Gottes und nicht nach sinnlicher Begierde. Alles geschehe zu Gottes Ehre.âÂÂ[70] Deutlich schärfer wird die Forderung nach einer christlichen EheschlieÃÂung bei Tertullian (â nach 220), der die nicht vor der Kirche geschlossenen Ehebündnisse auf eine Stufe mit Ehebruch und Hurerei stellte.[71] Ein strenges Gebot der Einsegnung der Ehe durch einen Priester folgte durch Papst Hormisdas (â 523).[72]
Wie der Anthropologe Joseph Henrich aufgewiesen hat, verfolgte die römisch-katholische Kirche im weströmischen Reich vom 6. Jahrhundert an ein rigoroses Heirats- und Familienprogramm, dessen Ziel vor allem darin bestand, die mächtigen Clans zu zerschlagen. Diese hatten bis dahin in hohem MaÃÂe die Loyalität ihrer Mitglieder gebunden. Um Loyalität für die eigene Sache zu gewinnen, unterband die Kirche Ehen zwischen Cousins, Inzest und Scheidungen. Von 1003 an durften im Heiligen Römischen Reich nicht einmal mehr Cousins 6. Grades heiraten. Fast überall in Westeuropa schrumpften die Familien. Infolge der Heiratsbeschränkungen blieben auch immer mehr Gläubige kinderlos und vererbten ihren Besitz der Kirche.[73]
Im Jahre 780 schrieb Karl der GroÃÂe per Gesetz vor, dass eine EheschlieÃÂung nur gültig sei, wenn das Brautpaar dabei nach altem Gebrauch mit Gebeten und Eucharistie (latein. precibus et oblationibus) eingesegnet werde.[74]
Sakramentalisierung der Ehe
Bereits der Kirchenvater Augustinus (354âÂÂ430) hatte Grundlagen für eine Sakramentalisierung der Ehe geschaffen.[75] In seiner Schrift De bono coniugali (401) stellte er die christliche Ehe auf das Fundament dreier Elemente: proles (Kinder), fides (Treue) und sacramentum (die Ehe als Sakrament, als sichtbares Zeichen einer unsichtbaren göttlichen Realität).[76]
Bis diese tatsächlich erfolgte, vergingen allerdings sieben Jahrhunderte. Das erste offizielle Kirchendokument, in dem die Ehe als Sakrament bezeichnet wurde, entstand auf dem Zweiten Laterankonzil (1139); eine Bestätigung folgte auf dem Konzil von Verona (1184). Gänzlich unstrittig wurde der neue Stellenwert der Ehe, als im Jahre 1274 auf dem Zweiten Konzil von Lyon die Siebenzahl der Sakramente festgestellt wurde.[77]
Fortentwicklung des christlichen Trauritus
Noch im 12. Jahrhundert bestand die religiöse Zeremonie hauptsächlich darin, dass Mann und Frau untereinander Segnungen und Gebete austauschten; der Priester trat nur in Erscheinung, um die Vereinbarungen des Paares zu bezeugen. Dies änderte sich grundlegend nach der Sakramentalisierung. Der Priester übernahm die Leitung der Zeremonie und ein fester Trauritus entstand, so wie er im Kern bis in die Gegenwart erhalten ist.[78]
Brauttortrauung
Brauttor (Dom von Wiener Neustadt, Einweihung 1279)
Den Anfang der neuen Kasualie markierte die Brauttorvermählung, eine Trauung auf dem Kirchplatz in facie ecclesiae; diese mindestens seit dem 10. Jahrhundert übliche Vorgehensweise[79] hatte ihren Ursprung im normannisch-angelsächsischen Bereich und breitete sich von dort über andere Gebiete des Abendlandes aus. Der vom Priester geleitete Ritus umfasste Gebete, die Erfragung des Ehewillens, die Anvertrauung der Brautleute aneinander, die ÃÂberreichung der Gaben des Bräutigams (Ring, manchmal auch Münzen und/oder Eheurkunde) an die Braut und eine abschlieÃÂende Segensbitte. Darauf folgte in der Kirche eine Brautmesse.[80] Das Privileg einer rechtsförmig geschlossenen Ehe wurde bis ins ausgehende 14. Jahrhundert allerdings nur von Adligen in Anspruch genommen.[81]
Aufgebot
Seit dem vierten Laterankonzil (1215) war es verbindlich, dass der Priester eine geplante Trauung öffentlich bekannt machte; Zweck dieses Aufgebots war es, Zeit zu gewinnen, um eventuelle Ehehindernisse â etwa eine bereits bestehende Ehe â ermitteln zu können. Nach der Einführung der Zivilehe im 19. Jahrhundert übernahmen in Deutschland die Standesämter die Praxis; erst 1998 wurde sie endgültig abgeschafft.[82]
Sonderform: Trauung per Stellvertreter
Seit dem 12. Jahrhundert sind Trauungen per Stellvertreter (âÂÂHandschuhehenâÂÂ, Prokuraehen) belegt. Eines der frühesten Beispiele bildet der Fall der Isabella II. von Jerusalem (1212âÂÂ1228), die im August 1225 in der Heilig-Kreuz-Kathedrale in Akkon mit dem kaiserlichen Prokurator Bischof Jakob von Patti vermählt und anschlieÃÂend in Tyros gekrönt wurde, bevor sie im November desselben Jahres in Brindisi mit ihrem eigentlichen Ehemann, Kaiser Friedrich II., zusammengeführt wurde.[83] Trauungen per Stellvertreter kamen ausschlieÃÂlich im Hochadel vor, wenn die Braut, die aus einem fernen Land eingeschifft werden musste, aus politischen Gründen ausgewählt worden war.[84] Die Regelung war ein Bestandteil des kanonischen Rechts und hatte auch im späten römischen Recht schon existiert.[85] Literarische Berühmtheit hat die Handschuhehe durch den Tristan-und-Isolde-Stoff erlangt, dessen früheste erhaltene Schriftfassungen aus dem 12. Jahrhundert stammen.
Die Wörter Vermählung und Hochzeit
Das Verb hîwe, hîje, hîe wird im Hochmittelalter durch den neuen Ausdruck âÂÂvermählenâ verdrängt.[86] Das Verb (mhd. mahele, mehele) hatte bis dahin die Bedeutung âÂÂvor Gericht ladenâÂÂ, âÂÂgerichtlich festsetzenâÂÂ, wird von der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts an aber auch im Sinne von âÂÂverloben, vermählenâ verwendet (Millstätter Handschrift).[87] Das Substantiv Vermählung (mhd. máhelunge, méhelunge) findet sich in der Lebensbeschreibung der Elisabeth von Thüringen (1257).[88] Das Substantiv Gemahl (ahd. gi-mahalo, mhd. gemahel: âÂÂVerlobterâÂÂ, âÂÂBräutigamâÂÂ) hingegen hatte bereits im Althochdeutschen existiert.[89]
Das Wort Hochzeit (mhd. hôchzît) hatte noch im Jahre 1044 ausschlieÃÂlich geistliche Feste wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerheiligen bezeichnet. Ein erster Beleg für den Bezug des Wortes auf das mit einer EheschlieÃÂung verbundene Fest findet sich im Jahre 1472 in Albrecht von Eybs Ehebüchlein.[90] Eine Dekade später wird das Wort auch benutzt, um die EheschlieÃÂung selbst zu bezeichnen.[91]
Neuzeit
Christentum: Dekret Tametsi und Verkirchlichung der Trauung
Zu den wichtigsten Stationen in der Geschichte der christlichen Ehe zählt das Dekret Tametsi, das 1563 in der 24. Sitzung des Konzils von Trient verabschiedet wurde.[92] Darin wurde festgestellt, dass Ehen, die ohne kirchliche Mitwirkung zustande kommen, im kanonischen Recht zwar als vollgültige Ehen anerkannt werden, dass die Kirche solche EheschlieÃÂungen aber verabscheue und verbiete. Hintergrund des Verbots war die Sorge, dass Personen sich mehrfach verheiraten könnten; konsequenterweise wurde auch der 1215 eingeführte Aufgebotszwang im Tametsi-Dekret noch einmal bestätigt.[93]
Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts erscheint im Deutschen auch das Wort Trauung erstmals im heutigen Sinne.[94]
Lange Zeit waren die meisten Brautleute bis zur Hochzeit offiziell Jünglinge und Jungfrauen. In älteren Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im Allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. Anderenfalls wurde die Braut als âÂÂdeflorataâ oder (wenn sie schwanger war) gar âÂÂimpraegnataâ bezeichnet, und die Trauung fand âÂÂauf Verordnungâ bzw. âÂÂin der Stilleâ statt, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
EheschlieÃÂung in der protestantischen Kirche
Nach der Reformation wurde zunächst von den weltlichen Obrigkeiten in protestantischen Gebieten, mit dem Konzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Zeugen als obligatorische EheschlieÃÂungsform etabliert (Formpflicht).[95] Damit begann die ausschlieÃÂliche Zuständigkeit der Kirchen für die EheschlieÃÂung. Die Kirchen wurden dabei auch die alleinigen rechtlichen und moralischen Instanzen in Ehe- und Familiensachen. Diese Phase endete mit der Einführung der bürgerlichen Ehe im 19. Jahrhundert.
Kirchliche EheschlieÃÂung und Zivilehe
â Hauptartikel: Zivilehe
Das erste Land, das in der Neuzeit die zivile â also nicht religiös, sondern gesetzlich begründete â Ehe einführte, war 1792 die Erste französische Republik.[96] 1874 folgten PreuÃÂen und die Schweiz, 1875 das gesamte Deutsche Reich, 1938 â unter der deutschen Besetzung â schlieÃÂlich auch ÃÂsterreich.[97] Seit dem Konzil von Trient waren die Kirchen verpflichtet gewesen, Eheregister zu führen.[98] Mit der Einführung der Zivilehe wurden Standesämter bzw. Zivilstandsämter eingerichtet, die seitdem die verpflichtend gewordene zivile EheschlieÃÂung nicht nur registrieren, sondern die Trauung auch selbst durchführen. Der gröÃÂte Nutzen der Säkularisierung der Ehe für die Bürger bestand zunächst darin, dass interkonfessionelle Ehen möglich wurden; noch im Jahre 1987 waren mehr als 84,5 % aller Westdeutschen Mitglied einer christlichen Kirche. Seit 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten; ÃÂsterreich folgte 2018; in der Schweiz besteht bisher nur die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft (seit 2007).
Der rechtssprachliche Ausdruck EheschlieÃÂung lässt sich im Deutschen mindestens seit 1784 nachweisen.[99]
In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorische Zivilehe, was heiÃÂt, dass nur standesamtlich verheiratete Paare zur Trauung in die Kirche durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schritt, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest für den Normalfall, denn kirchliche Trauungen vor der Ziviltrauung in Fällen von Todesgefahr und sittlichem Notstand waren als âÂÂNottrauungenâ anerkannt.[100]
Zivile EheschlieÃÂung in der Moderne
Brautpaar um 1900, Oberschwaben
Brautpaar um 1935, Barcelona, Spanien
Die standesamtliche Trauung ist eine sachliche Zeremonie, in der der Standesbeamte die Personalien aufnimmt, eine Traurede hält, die Verlobten fragt, ob sie einander heiraten wollen, das Protokoll der Heirat verliest und das Brautpaar um die Unterzeichnung der Heiratsurkunde bittet; vor der Verlesung des Protokolls können nach Wunsch auch die Trauringe gewechselt werden. Trauort ist gewöhnlich ein Saal im Standesamt; in zunehmendem Umfang wird aber auch die Möglichkeit in Anspruch genommen, die Trauung an einem Ort eigener Wahl vornehmen zu lassen.[101]
Eine Sonderform der EheschlieÃÂung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.
Während der Teilung Deutschlands wurde in der damaligen DDR die Sozialistische EheschlieÃÂung Alternative zur kirchlichen Trauung propagiert. Dabei fand zunächst im festlichen Rahmen mit Musik etc. die standesamtliche Trauung in einem Kulturhaus bzw. im Betrieb der Ehepartner statt, wobei der Betriebsleiter bzw. Parteisekretär eine Ansprache hielt. Im Anschluss an die Trauung besuchte das Brautpaar ein Denk- oder Ehrenmal für die gefallenen sowjetischen Soldaten, wo sie den Brautstrauàals Zeichen der Verbundenheit und Staatstreue niederlegten.
Gegenwartstrends
Verhältnis der EheschlieÃÂung zur Begründung der Partnerschaft
Während die EheschlieÃÂung traditionell auch das Zusammenleben der Ehepartner begründet, ist es in den Ländern der Westlichen Welt heute weitgehend üblich geworden, dass Paare erst heiraten, nachdem sie bereits eine längere Liebesbeziehung oder Partnerschaft miteinander geführt haben, oft im gemeinsamen Haushalt. In GroÃÂbritannien zum Beispiel leben Paare, wenn sie heiraten, im Mittel bereits seit 3,5 Jahren zusammen; nur jedes zehnte Paar beginnt erst nach der Heirat aus einem gemeinsamen Budget zu wirtschaften.[102]
Kirchliche Trauung als Zusatzoption
Viele christliche Paare heiraten erst standesamtlich und anschlieÃÂend kirchlich. In Deutschland betrug der Anteil der kirchlichen Trauungen im Jahre 2015 22,5 %.[103] Nicht nur in Deutschland, ÃÂsterreich und der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern mit obligatorischer Zivilehe (z. B. Benelux-Staaten, Frankreich, Rumänien, Russland) ist die der kirchlichen Trauung vorausgehende zivile Zeremonie zwingend.[104]
Sprachregelungen
Das Wort Hochzeit leitet sich ab von Hohe Zeit (Festzeit), das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen. Bis zur Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe wird âÂÂHeiratâ auch für das SchlieÃÂen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.
Verheiratet
Das Adjektiv âÂÂverheiratetâ ist der juristische Ausdruck für den Familienstand von Ehepartnern.[105] Verheiratet zu sein ist einer von verschiedenen möglichen Familienständen. Der Begriff ist vom Verb âÂÂheiratenâ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartner angewandt.
Lebenspartnerschaft
Ob die Bezeichnungen Heirat und heiraten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft gilt, oder ob es dort besser verpartnern heiÃÂt, war 2002 noch offen.[106] Heirat und heiraten wird von manchen Journalisten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.[107] Nachdem der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) dieser Sicht anfangs folgte,[108] benutzt er mittlerweile auch den Begriff verpartnern.[109] Auch Volker Beck und Bündnis 90/Die Grünen,[110] Die Linke,[111] andere Journalisten[112] und Verlage[112][113] verwenden ihn. Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren wie Wuestenstrom[114] lehnen die Bezeichnung Heirat für Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab. In einigen Ländern sind gleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen rechtlich dagegen völlig gleichgestellt, so dass der Ehebegriff geschlechtsunabhängig verwendet wird.
Verpartnerung
Zur Klarstellung oder zur Abgrenzung vom Eingehen der Ehe wird unter anderem vom LSVD der Begriff Verpartnerung verwendet.[108][115] Auch das deutsche Recht kennt neben den Familienständen ledig, verheiratet, verwitwet und geschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber allerdings nicht näher bezeichneten Familienstand für Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben.[116] Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel LP für verpartnert (Lebenspartnerschaft), LA für entpartnert (Lebenspartnerschaft aufgehoben) und LV für partnerhinterblieben (Lebenspartner verstorben) verwendet.
EheschlieÃÂungen im christlich geprägten Raum
Trauung
Nach dem deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm (ab 1838) kommt das Wort Trauung von Treue wie etwa auch in Vertragstreue und von Vertrauen, wie etwa das Vertrauen der Brautleute ineinander.[94] Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der EheschlieÃÂung. Der Begriff Trauung ist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das âÂÂAnvertrauenâ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der EheschlieÃÂung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauung ist der Akt, mit dem die Ehe begonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei die letzteren beiden keine rechtliche Bedeutung haben.
Kirchliche Trauung
â Hauptartikel: Kirchliche Trauung
Römisch-katholische Kirche
Siehe auch: Liste der ÃÂnderungen durch die Liturgiereform: Feier der Trauung
Kniebank und Stühle für eine kirchliche Trauung (Unterallgäu, 2007)
Evangelische Trauung in Köln (Reformationskirche in Köln-Bayenthal, 2007)
Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, ÃÂsterreich, der Schweiz, Frankreich, Schweden und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. Im Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (etwa Griechenland und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.
In den meisten Konfessionen kann die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Wo es notwendig ist (wie in Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein (siehe Verbot der religiösen Voraustrauung). Nach der Lehre der katholischen Kirche spenden die Brautleute sich gegenseitig das Sakrament der Ehe und diese kommt nur unter Assistenz eines Klerikers bei der Trauung gültig zustande (siehe Konzil von Trient, Sessio XXIV). Die evangelische Kirche versteht die kirchliche Trauung als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten EheschlieÃÂung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschlieÃÂlich in Kirchenräumen statt. Es gibt Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (etwa im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.
Eine katholische Trauung in Indien
Katholische Trauungen finden meist im Rahmen einer Heiligen Messe mit Eucharistiefeier statt, in der die Brautleute gemeinsam auch die Kommunion empfangen.[117]
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied der Konfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgeführt werden soll. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession obliegt dem Pfarrer bzw. der Kirchengemeindeleitung vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eine Dispens von der Formpflicht einholen.
Wenn einer der Partner katholisch oder evangelisch ist und beide eine sogenannte âÂÂökumenische Trauungâ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. In der evangelischen Kirche ist die âÂÂökumenische Trauungâ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen â und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, wo die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung nach Formular C besteht.)
Vieles Brauchtum, das mit kirchlichen Trauungen in Verbindung gebracht wird, hat keinerlei christliche Wurzeln. Brautschleier und Trauringe stammen aus der jüdischen Tradition; letztere wurden, als Symbol unverbrüchlicher Treue, aber schon in Römischer Zeit Teil der christlichen Trauliturgie.[118] Der Hochzeitskuss hat seinen Ursprung im römischen Vertragsrecht und kommt in der christlichen Liturgie gar nicht vor. WeiÃÂe Brautkleider kamen weltweit en vogue, nachdem die britische Königin Victoria 1840 unter groÃÂer Anteilnahme der ÃÂffentlichkeit âÂÂganz in WeiÃÂâ geheiratet hatte.[119] Kein bloÃÂes Brauchtum, sondern von grundlegender kirchenrechtlicher Bedeutung ist hingegen der Vollzug der Ehe in der Hochzeitsnacht. Da die katholische Kirche in ihrem Gesetz (Codex Iuris Canonici) als primären Zweck der Ehe die Erzeugung und Erziehung von Nachwuchs festgeschrieben hat,[120] liegt eine Ehe im vollen kirchenrechtlichen Sinne erst vor, wenn zwischen den Eheleuten auch Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.[121]
Eine protestantische Trauung in Finnland
Protestantismus
Seine abweichende Auffassung zur Ehe ist einer der wichtigsten Gründe, warum Martin Luther sich von der römischen Kirche distanziert hat. Neben der Hervorbringung von Kindern und der Kanalisierung des sexuellen Begehrens hat Ehe im Protestantismus daher zentral auch den Zweck, dem Menschen einen Gefährten und Gehilfen zu geben.[122] Da im Neuen Testament die Ehe nirgendwo als göttlicher Gnadenakt beschrieben wird, bezweifelte Luther ihren sakramentalen Rang.[123]
Der Trauritus kann sich zwischen verschiedenen Bekenntnisgemeinschaften und auch von Gemeinde zu Gemeinde in den Einzelheiten unterscheiden; wie in der katholischen Kirche steht jedoch auch in einer protestantischen Trauung die Feststellung des Ehekonsens vor Priester und Trauzeugen im Mittelpunkt (Jawort, Eheversprechen).[124]
Orthodoxe Kirchen
Eine orthodoxe Trauung in Tschechien
In den orthodoxen Kirchen gilt die Ehe als heiliges Mysterium, was etwa dem katholischen Sakrament entspricht.[125] Grundlage der orthodoxen Position zur Ehe ist Epheser 5:21âÂÂ33 EU, wo das Verhältnis von Mann und Frau dem Verhältnis zwischen Christus und Kirche gleichgestellt wird: Ebenso wie Christus sich ganz der Kirche hingibt, soll der Mann ganz für die Frau leben; so wie die Kirche sich Christus unterordnet, soll die Frau sich dem Manne unterordnen. Den Kern des orthodoxen Trauritus bildet die Krönung der Brautleute durch den Priester; die Krone hat hier eine doppelte symbolische Bedeutung: einerseits steht sie für die Nachfolge Jesu, die das sich aneinander hingebende Paar antritt (in seinem Martyrium trug Christus die Dornenkrone), andererseits verweist sie aber auch auf Christi Königreich, an dem das Brautpaar durch seine Hingebung teilhat.[126] Eine gröÃÂere Bedeutung als im Katholizismus hat in der orthodoxen Theologie der Ehe auch die Hochzeit zu Kana (Joh 2,1âÂÂ12 EU), denn Christi Anwesenheit und Wunderwirken wird hier als Heraushebung der im Grunde alltäglichen Tatsache einer EheschlieÃÂung aus dem Profanen und als ihre Heiligung verstanden.[127] Dementsprechend zentral ist im orthodoxen Trauritus die Funktion des Priesters: allein sein Segen begründet die Ehe.[128] Anders als im Katholizismus und Protestantismus hat die Ehe in den orthodoxen Kirchen nicht den Charakter eines Vertrages zwischen den Brautleuten; darum geben diese sich in der Zeremonie auch kein Jawort oder Gelübde.[129]
Kirchliche Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
â Hauptartikel: Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
â Hauptartikel: Kirchliche Trauung#Segnung/Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
In vielen christlichen Kirchen können gleichgeschlechtliche Paare heute vollumfänglich heiraten, in anderen sind Segnungsgottesdienste möglich; letzteres hängt unter anderem davon ab, ob der Ortspastor zu einer Segnung bereit ist. Für Einzelheiten siehe die oben genannten Hauptartikel.
Standesamtliche Trauung
Amtsschild in NRW
â Hauptartikel: Zivilehe
Die Trauung oder EheschlieÃÂung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die EheschlieÃÂung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Auch Bürgermeister können, wenn sie von ihrem Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt worden sind, Trauungen vornehmen. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt. In Bayern etwa ist dies ohne weitere Voraussetzungen üblich, in Sachsen z. B. nur vereinzelt und nur, wenn der Bürgermeister die entsprechende Qualifikation erworben und die gleiche Prüfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden.
Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und ÃÂsterreich) allein die standesamtliche EheschlieÃÂung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne groÃÂe Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend groÃÂe Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf in der Regel nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis, Auszug aus dem Geburtenbuch, Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig.[130] Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. AuÃÂer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich.
Die standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern (beispielsweise Deutschland oder Dänemark) auch homosexuellen Paaren offen. In der Schweiz hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft (Art. 75i ZStV).
Siehe auch: Gleichgeschlechtliche Ehe und Lebenspartnerschaftsgesetz
Freie Trauung
Bei einer freien Trauung handelt es sich um eine private Zeremonie, die unabhängig von kirchlicher oder standesamtlicher Trauung stattfindet. Sie bietet Paaren ohne oder unterschiedlicher Konfessionen, gleichgeschlechtlichen Paaren, aber auch allen anderen Paaren die Möglichkeit, eine feierliche Hochzeitszeremonie individuell mit beliebigen Elementen zu gestalten. Freie Trauungen sind in Deutschland und der Schweiz weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend.
Freie Trauungen werden von freien Theologen, weltlich-humanistischen Feiersprechern und freien Hochzeitsrednern angeboten, können aber auch gänzlich eigenständig durchgeführt werden.[131][132][133][134]
Situation auÃÂerhalb des deutschsprachigen Raumes
Amerikanische Paare können ihre zivilrechtlichen Heiratspapiere beim Priester unterzeichnen.
In vielen Ländern wird mit der religiösen Zeremonie gleichzeitig die zivilrechtliche Ehe hergestellt. So sind in den Vereinigten Staaten nicht nur Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (registrars), sondern auch Rabbiner, kirchliche Amtsträger, Imame und Friedensrichter berechtigt, Trauungen vornehmen, die zivilrechtlich vollumfänglich bindend sind.[135] In einigen amerikanischen Bundesstaaten, z. B. Kalifornien, ist es sogar möglich, eine beliebige Privatperson temporär mit einer Trauungsberechtigung auszustatten.[136] ÃÂhnlich ist die Lage im Vereinigten Königreich, wo auÃÂer Priestern und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung u. a. auch Mitglieder von Humanists UK und freiberufliche Dienstleister (wedding celebrants) trauberechtigt sind.[137] In vielen anderen Ländern der Erde (z. B. Israel[138], Vatikanstaat[139]) erfordert das Heiraten dagegen in jedem Falle eine religiöse Zeremonie.
Säkulare Bräuche im christlich geprägten Kulturraum
â Hauptartikel: Hochzeitsbrauch
Rund um die christliche EheschlieÃÂung existieren in der Westlichen Welt zahlreiche zum Teil sehr alte Hochzeitsbräuche, die mit dem religiösen Kern der EheschlieÃÂung wenig zu tun haben. Der Polterabend oder Walgerabend am Vorabend der Hochzeit zum Beispiel ist schon im Spätmittelalter dokumentiert.[140] Der Ausdruck âÂÂFlitterwochenâ für die Zeit, in der die Jungverheirateten intensiv verliebt sind, lässt sich im Deutschen mindestens seit dem 16. Jahrhundert nachweisen.[141] Ehejubiläen wie etwa die Goldene Hochzeit zu feiern, wurde in bürgerlichen Familien spätestens im ausgehenden 18. Jahrhundert üblich.[142] Hochzeitsreisen sind im deutschen Sprachraum mindestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nachgewiesen, wobei dieser Brauch als Fortentwicklung der Grand Tour zunächst vor allem für bürgerliche Künstler typisch war.[143]
Hochzeitsjubiläen
â Hauptartikel: Hochzeitstag
Es ist üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die âÂÂSilberne Hochzeitâ nach 25 Jahren und die âÂÂGoldene Hochzeitâ nach 50 Jahren sowie die Diamantene Hochzeit nach 60 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Sehr selten kommt die so genannte Gnaden-Hochzeit vor, bei der das Paar 70 Jahre verheiratet ist.
EheschlieÃÂungen auÃÂerhalb des christlichen Kulturraums
Siehe auch:
Heiraten in Japan
Ehe im Hinduismus
Ehe auf Zeit â eine zeitlich begrenzte Ehe, die bei schiitischen Muslimen erlaubt ist
Islamische Hochzeitstradition
Muslimisches Brautpaar in Indonesien
â Hauptartikel: Islamische Ehe
Im Islam wird ein Zölibat nicht ermutigt, die Ehe hat einen sehr hohen Stellenwert; ihr Zweck wird darin gesehen, dass Mann und Frau beieinander Gemeinschaft finden, sich lieben, Kinder hervorbringen und gemeinsam den Geboten Allahs folgen.[144] Weil durch die Familie die Religion bewahrt wird, ist die Ehe für jeden Gläubigen eine zentrale Pflicht.[145] Der Religionsstifter Mohammed (gest. 632) hatte im Laufe seines Lebens mehr als zehn Ehefrauen, mit denen er teils in Monogamie, teils in Vielehe zusammengelebt hat.[146] Die Auffassung, dass Allah die Vielehe â wenn auch nur als Ausnahme â gestatte, geht auf eine auch innerhalb der islamischen Theologie umstrittene Auslegung des dritten Verses der 4. Sure des Koran zurück.[147]
Trotz ihrer immensen Bedeutung für den Fortbestand der Religion ist die Ehe im Verständnis des Islam kein geistlicher Bund, sondern ein gleichzeitig sozialer und zivilrechtlicher Vertrag (nikÃÂḥ). Die Braut kann vom Bräutigam eine Brautgabe (al-mahr) beanspruchen, die als Sicherheit für einen Scheidungsfall während der gesamten Ehezeit in ihrem Besitze verbleibt.[148] Wenn Braut oder Bräutigam noch nicht rechtsmündig sind, werden sie beim Aushandeln der Brautgabe von einem Heiratsvormund vertreten.[149] Die Einzelheiten der islamischen EheschlieÃÂung sind zum gröÃÂten Teil in der 4. Sure geregelt. Die Nikah findet meist in kleinem Rahmen statt, etwa in einer Moschee oder im Elternhaus der Braut oder des Bräutigams; sie umfasst keinen religiösen Ritus und sie ist sehr kurz.[150] Im Mittelpunkt steht die Unterzeichnung des Nikahvertrages durch Mann und Frau; dabei ist die Anwesenheit eines Rechtsgelehrten und mindestens zweier männlicher Zeugen erforderlich.[151]
Die mit Henna bemalten Hände einer bengalischen Braut
Für den anschlieÃÂenden Hochzeitsempfang, an dem oft Hunderte von Gästen teilnehmen, buchen Familien, die es sich leisten können, heute meist einen Hotelsaal.[152] Die Traditionen für das oft umfangreiche Festprogramm rund um die Nikah entscheiden sich von Land zu Land sehr stark. In Saudi-Arabien etwa findet die Feier geschlechtersegregiert in zwei getrennten Sälen mit aufwendigem professionellen Unterhaltungsprogramm statt.[153] Im Mittelpunkt eines indonesischen Hochzeitsempfangs dagegen stehen ein Festzug der Hochzeitsgäste in den Saal, vielfältige Reden und das individuelle Beglückwünschen des Paares durch alle Eingeladenen; Frauen und Männer feiern gemeinsam.[154] In der Türkei geht der EheschlieÃÂung traditionell ein Hennaabend voran, an dem die weiblichen Angehörigen, Nachbarinnen und Freundinnen von der Braut Abschied nehmen; die Hände der Braut, deren Kopf an diesem Abend mit einem roten Tuch bedeckt ist, werden dabei mit Henna bemalt.[155] ÃÂhnliche Bräuche bestehen auch in anderen muslimischen Kulturen.[156] Wie das Judentum und das Christentum kennt der Islam auch die Verlobung.[157] Die Verwendung von Verlobungs- oder Trauringen dagegen ist bei Muslimen traditionell nicht üblich.[158]
Neuzeitliches Judentum
Eine israelische Braut wird von ihren Eltern zur Chuppa begleitet.
Seit dem 12. Jahrhundert sind Verlobung und Heirat im Judentum in einem einzigen Ritual zusammengefasst. Dabei werden die Brautleute von ihren Eltern einander zugeführt und vollziehen unter der Chuppa, dem traditionellen jüdischen Traubaldachin, unter der Moderation eines Rabbiners oder Kantors das mehrteilige Hochzeitsritual. Dieses umfasst unter anderem ein siebenmaliges Herumgehen der Braut um den Bräutigam, die ihren Mann künftig ja behüten soll, das gemeinsame Trinken von Wein, das Anstecken des Eheringes an den Finger der Braut und das Zerbrechen eines Weinglases.[19] Das siebenmalige Umkreisen des Bräutigams durch die Braut unter der Chuppa (hakkafot) ist nicht vor dem Jahre 1430 belegt.[159] Spätestens als Rabbi Aaron ben Jacob ha-Kohen sein einflussreiches Werk Orḥot Ḥayyim schrieb (vor 1327), war es üblich, dass beide Brautleute weiÃÂe Kleidung trugen. Noch heute trägt die Braut WeiÃÂ.[160] Da die Chuppa das Brautgemach repräsentiert, wird die Synagoge und insbesondere der Bereich vor dem Toraschrein nicht als geeigneter Raum für eine Trauung angesehen; bevorzugte Orte für jüdische EheschlieÃÂungen sind traditionell das Haus der Eltern des Bräutigams oder die AuÃÂenanlage der Synagoge. In heutiger Zeit heiraten viele jüdische Paare auch im Saal eines Hotels.[161]
Siehe auch
Heiratsregeln, beispielsweise Ehehindernisse und Eheverbote, verhindern die Heirat zwischen nahen Verwandten oder die Polygamie.
Frauenraub oder Raptio bezeichnet die Entführung einer Frau, um sie zur Ehe zu bewegen.
Eine arrangierte Heirat wird von Dritten (z. B. Eltern, Freunden) eingefädelt und ist keine Zwangsheirat.
Geheirate â Ein traditionelles saarländisches Gericht (Speise).
Schwägerschaft â Die Verwandtschaftsbeziehung zu den Geschwistern des Ehepartners und umgekehrt.
Brutlacht â Alte norddeutsche Bezeichnung für die Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung.
Halbheirat
Hochzeitstisch
Die Flitterwochen, heute oft auch mit einer Hochzeitsreise verbunden
Literatur
Clausdieter Schott: Trauung und Jawort. Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung. 2. Auflage. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt/M. 1992.
Eva Tenzer: Ja! Alles übers Heiraten von Antrag bis Zuhören. G. Kiepenheuer, Berlin 2008, ISBN 978-3-378-01096-3.
Angelika-Benedicta Hirsch: Warum die Frau den Hut aufhatte: Kleine Kulturgeschichte des Hochzeitsrituals. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-525-60437-3.
Hochzeit. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 10: H, I, J â (IV, 2. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1877 (woerterbuchnetz.de).
Heirath. In: Deutsches Wörterbuch. Band 10, 1877, Sp. 891âÂÂ895 (woerterbuchnetz.de).
Trauung. In: Deutsches Wörterbuch. Band 21, 1935, Sp. 1562 (woerterbuchnetz.de).
Weblinks
Commons: Hochzeitszeremonien â Sammlung von Bildern
Commons: Hochzeitsfeiern
Wiktionary: Heirat â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Wiktionary: Hochzeit
Wiktionary: Trauung
Wikiquote: Heirat â Zitate
Wikiquote: Hochzeit
Einzelnachweise
â Bruce W. Frier: Roman Dowry: Some Economic Questions. (PDF) Abgerufen am 3. Juli 2019.
â Dowry. In: Encyclopædia Britannica. Abgerufen am 4. Juli 2019 (englisch).
â William Ridgeway: The Early Age of Greece. Band 2. Cambridge University Press, Cambridge 2014, ISBN 978-1-107-43460-8, S. 64 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche – erstveröffentlicht 1931).
â Marriages in Ancient Greece. Abgerufen am 1. Juli 2019.
â Elke Hartmann: Frauen in der Antike: weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54755-3, S. 67 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
â Ernst Guhl, Wilhelm Koner: Das Leben der Griechen und Römer nach antiken Bildwerken dargestellt. Erste Hälfte: Griechen. Weidmann, Berlin 1860, S. 207 ff. (Textarchiv â Internet Archive).
â David G. Hunter: Marriage and Sexuality in Early Christianity. Fortress, Augsburg 2018, JSTOR:j.ctt1w6t9qk.
â Weddings, Marriages & Divorces. Abgerufen am 3. Juli 2019. Mary Brown Pharr: The Kiss in Roman Law. Abgerufen am 3. Juli 2019.
â Laetitia La Follette: The Costume of the Roman Bride. In: Judith Lynn Sebesta, Larissa Bonfante (Hrsg.): The World of Roman Costume. The University of Wisconsin Press, Madison, Wisconsin 2001, ISBN 0-299-13850-X, S. 54âÂÂ64, hier S. 62 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
â Heirat. In: Antike-Lexikon für Schule und Studium. Abgerufen am 13. Juli 2019.
â Ancient Roman fashion for brides, and its influence on bridal etiquette today. Abgerufen am 3. Juli 2019.
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4025292-9 (OGND, AKS)
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