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Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden alle Alarmanlagen, die in der Lage sind Gefahren selbständig zu erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und mittels Fernmeldetechnik zu melden, zusammengefasst. In Deutschland ist die DIN VDE 0833 Teil 1 die zentrale Norm zur Planung, Errichtung und Betrieb dieser Anlagen. Zweck ist es die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig zu erkennen und zu melden. Für Brandmeldeanlagen gilt der Teil 1 gemeinsam mit dem Teil 2 der DIN VDE 0833. Die DIN VDE 0833 Teil 3 (VDE 0833-3) hingegen gilt gemeinsam mit dem Teil 1 für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.[1]

Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte
2 Bestandteile einer GMA
3 Funktionsarten
4 Alarmierungstypen

4.1 Brandmeldeanlagen
4.2 Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

5 Alarmverifikation
6 Einzelnachweise

Geschichte

Die Geschichte der modernen Gefahrenmeldeanlage begann am 21. Juni 1853: Die erste elektro-magnetische Alarmanlage wurde von Augustus Russell Pope, einem Tüftler aus Somerville bei Boston (USA) patentiert. Sie reagierte auf das Schließen eines parallel geschalteten Stromkreislaufs. Edwin Holmes kaufte 1857 die Rechte an Popes Erfindung und gründete die „Holmes Electric Protection Company“. Edwin Holmes schaffte dank intensiver Werbung den wirtschaftlichen Durchbruch für seinen „Einbruchsalarmtelegraphen“. Durch die Nutzung des New Yorker Telegrafienetzes konnte er sogar das erste Alarmleitsystem aufbauen. In den 1860er Jahren tüftelte der Telegrafietechniker und Erfinder Edward A. Calahan an einem System zur effektiveren Alarmierung, die auch Hilfe holen konnte. Er teilte New York in Distrikte auf, die jeweils mit einer solchen zentralen Notrufstelle verbunden wurden. Im Jahr 1871 half Calahan beim Aufbau der American District Telegraph (ADT) Company. Die Notrufkästen vom Typ Calahan wurden sehr schnell zum Standard im Polizei- und Feuerschutz, aber auch Nachrichtendienste nutzten sie. Die Entwicklung stagnierte, jedoch wurde die Technik immer erschwinglicher und setzte sich vor allem in den Vereinigten Staaten auch zunehmend im Privatbereich durch.

In den 1970er Jahren wurden die ersten PIR-Bewegungsmelder in die Alarmsysteme integriert. In den 1980er und 1990er Jahren fanden Alarmanlagen immer stärkere Verbreitung in Europa. Schließlich kamen Anfang 2000 die ersten drahtlosen Funkalarmanlagen in Serie auf den Markt und popularisierten die Alarmtechnik. In den letzten Jahren folgten Gefahrenmeldeanlagen dem Trend der Vernetzung: Moderne Alarmanlagen verbinden Draht- und Funkalarm mit Netzwerktechnik. Darüber integrieren die neuen Systeme neuerdings auch Videoüberwachung via IP: Die bisher mit Bus-Techniken recht einfach überbrückten Grenzen zwischen Videoüberwachung und Alarmtechnik (sogenannte „Alarmeingänge/-ausgänge“) werden dadurch aufgelöst. Ebenso versuchen die Hersteller aktuell auch den Präventionsgedanken der mechanischen Sicherheit in die Alarmtechnik unter dem (für die Alarmtechnik noch nicht erschlossenen Begriff) „Mechatronik“ einzuführen.[2]

Bestandteile einer GMA

Eine GMA besteht mindestens aus folgenden Teilen:

Zentrale (GMZ)
Melder zusammengefasst in Meldergruppen
Energieversorgung
Signalgeber (optisch/ akustisch)
Bedienelemente
Übertragungseinrichtungen

Eine GMA muss über zwei voneinander unabhängige Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen sowie Alarme sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Dies wird häufig von Leitstellen wahrgenommen.

Nach DIN VDE 0833 muss für Gefahrenmeldeanlagen ein Betriebsbuch geführt werden. Bei der Fertigstellung (technische Abnahme) stellt der Errichter dem Betreiber ein Installationsattest aus.

Funktionsarten

Gefahrenmeldeanlagen können mit den folgenden drei Technologien betrieben werden:

Gleichstrom-Technik: hier fließt der Strom innerhalb der EMA zwischen 2 Punkten über einen gemeinsamen Melder
Bus-Technik: alle Melder werden über zwei gemeinsame Adernpaare angeschlossen, die zum einen als Datenleitung fungieren und zum anderen die Stromversorgung für weitere Melder ermöglichen.
Funktechnik: die Funktionalität solcher EMAs ist mit denen einer Bus-Technik nahezu identisch. Der einzige Unterschied ist, dass die Verkabelung entfällt und die Signale per Funk übermittelt werden.[3]

Alarmierungstypen

Im Abschnitt 3.1 Begriffe werden in der DIN VDE 0833-1 vier Alarmarten definiert:[1]

Internalarm (Hausalarm)
Alarm vor Ort mit akustischen und/oder optischen Signalgebern, der sich an anwesende Personen zur Warnung vor einer Gefahr richtet
Externalarm
Alarm vor Ort zur Gefahrenabwehr
Fernalarm (Einsatzalarm)
Alarm, der sich an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle richtet, z. B. Feuerwehr, Polizei oder Notruf- und Serviceleitstelle
Falschalarm
Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt

Brandmeldeanlagen

Die DIN VDE 0833-2 geht auf zwei Alarmarten ein:[4]

Fernalarm
Internalarm

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

Die DIN VDE 0833-3 verweist In Bezug auf die Anforderungen der Alarmausgabe auf die DIN EN 50131-1 VDE 0830-2-1.[5] Im allgemeinen Sprachgebrauch werden drei Alarmarten unterschieden:

Stiller Alarm
Dieser Alarm wird hauptsächlich bei Überfallmeldeanlagen (ÜMA) eingesetzt. Das dient dem Personenschutz, da ein Täter als unberechenbar einzustufen ist und nicht feststellen soll, dass Bedrohte einen Alarm ausgelöst haben. Beim stillen Alarm werden keine Signalgeber angesteuert. Es erfolgt jedoch eine sofortige Alarmierung einer Notruf- und Serviceleitstelle bzw. der Polizei gemäß ÜEA-Richtlinie.[6]
Akustischer Alarm
Beim diesem örtlichen Alarm ertönt ein lauter Signalton. Die Normen bezeichnen dies als Externalarm. Dieser soll im Objekt anwesende Personen warnen bzw. in das Objekt eingedrungene Täter möglichst schnell in die Flucht schlagen, was (bei Erfolg) eine Schadensminimierung zur Folge hat.
Nach DIN VDE 0833-3[7] ist eine Alarmgabe über akustische Signalgeber an die anonyme Öffentlichkeit grundsätzlich zu unterlassen. Zur Abschreckung von Tätern können akustische Externsignalgeber im Sicherungsbereich installiert werden. Eine Montage außerhalb des Sicherungsbereiches ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wenn die Nachbarn durch häufige Falschalarme erheblich gestört werden, muss der Außenalarm abgeschaltet werden.[8]
Optischer Alarm
Optische Externsignalgeber können zusätzlich installiert werden. Sie müssen für die hilfeleistenden Kräfte gut sichtbar sein und das überwachte Objekt eindeutig kennzeichnen.[1] Die optische Anzeige darf unbegrenzt erfolgen und erlischt beim Unscharfschalten des ausgelösten Sicherungsbereichs oder nach der Löschung des Alarms.

Nach DIN VDE 0833-3[7] sowie den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH und der polizeilichen ÜEA-Richtlinie ist bei Auslösung eines Einbruchalarms grundsätzlich ein Fernalarm an eine beauftragte hilfeleistende Stelle (z. B. Notruf- und Serviceleitstelle) sowie lediglich ein Externalarm über einen akustischen Externsignalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches vorgesehen. Durch die Auslösung eines lauten Alarms innerhalb des Gebäudes werden die Täter zusätzlich psychisch „unter Druck gesetzt“, damit diese aufgrund des Krachs schneller von ihrer Tat ablassen. Akustische Externsignalgeber außerhalb des Sicherungsbereiches (d. h. an der Gebäudeaußenwand) sind nach DIN VDE 0833-3[7] nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. abgelegenes Objekt, Defizite in der Alarmübertragungssicherheit, zulässig.

Hierdurch wird erreicht, dass aufgrund der Weiterleitung des Alarms an eine hilfeleistende Stelle von dort eine Alarmverifikation (Alarmvorprüfung) stattfindet. Daher ist eine Alarmgabe vor Ort über akustische Externsignalgeber außerhalb des Sicherungsbereiches und somit an die anonyme Öffentlichkeit (z. B. Nachbar) nicht mehr erforderlich, denn von dort würde sicherlich die Polizei informiert, was dann ggf. Falschalarmgebühren verursacht.

Alarmverifikation

Nach einer Alarmgabe müssen im Rahmen der Alarmverifikation die tatsächlichen Umstände des Alarms festgestellt werden, denn es kann sich um eine reale Gefahrensituation oder um einen Falschalarm handeln.

Einzelnachweise

↑ a b c DIN VDE 0833-1 VDE 0833-1:2014-10. In: vde-verlag.de. Abgerufen am 24. Juli 2020. 

↑ August Bremicker Söhne KG: Die Geschichte der Alarmanlage

↑ Funktionsarten von Alarmanlagen. Abgerufen am 30. März 2018. 

↑ DIN VDE 0833-2. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen. VDE Verlag, Oktober 2017, S. 43. 

↑ DIN VDE 0833-3. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. VDE Verlag, September 2009, S. 18. 

↑ Thomas Laasch, Erhard Laasch: Haustechnik Grundlagen Planung Ausführung. Vieweg Springer Verlag, 2013, ISBN 3-8348-1260-9, S. 437. 

↑ a b c DIN VDE 0833-3 VDE 0833-3:2009-09. In: vde-verlag.de. Abgerufen am 24. Juli 2020. 

↑ OLG Schleswig, Az. 4U 192/78.

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4120858-4 (OGND, AKS)

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Kategorien: AlarmierungSicherheitstechnikAnlagentyp (Gebäudetechnik)

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